Parifizierungen
Auf Grund eines Parifizierungsgutachtens (oder auch Nutzwertgutachten genannt) wird der Wert von klar definierten und abgegrenzten Gebäudeteilen (wohnungseigentumsfähige Objekte) berechnet. Durch die Verhältnisse der einzelnen bewerteten Objekte zum Gesamtobjekt lassen sich die dem jeweiligen Objekt zugeordneten Miteigentumsanteile ableiten. Erworben wird ein Miteigentumsanteil der dem Objekt eindeutig zugeordnet ist. Das heißt, Sie erwerben Eigentum.
Jedoch ist die Bindung zu Miteigentümern ungleich höher als eine etwaige Abhängigkeit von Nachbarn im Fall des Alleineigentums. Grundsätzlich werden alle Aufwendungen, die nicht eindeutig dem eigenen Objekt zugeordnet werden können, wie allgemeine Betriebskosten, allgemeine Erhaltungskosten, etc. gemäß dem jeweiligen Anteil vorgeschrieben. Nach wesentlichen Änderungen an einem Objekt verschieben sich die Werte der Anteile und das Nutzwertgutachten ist nachzuführen. Hypotheken können auf das Miteigentumsobjekt in gleicher Weise aufgenommen werden, wie auf das Alleineigentumsobjekt.
Bei der Erstellung des Nutzwertgutachtens wird das Gesamtobjekt bewertet und darauf aufbauend können wohnungseigentumsfähige Objekte definiert werden.
Parifizierungsplaene
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Parifizierungsgutachten
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